Psychotherapeutische Praxis 

Dr. Angelika Graue


Kostentragung


Privatkrankenkassen übernehmen nach Antragstellung bei Genehmigung die Kosten für Ihre Therapie.

Gesetzliche Krankenkassen können entscheiden, ob sie das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 (3) SGB V genehmigen. 

Die Kosten einer Paartherapie werden weder von Privatkassen noch von gesetzlichen  Krankenkassen übernommen.


Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Therapie unabhängig von einer Krankenkassenfinanzierung selbst zu tragen.