Kostentragung
Privatkrankenkassen übernehmen nach Antragstellung bei Genehmigung die Kosten für Ihre Therapie.
Gesetzliche Krankenkassen können entscheiden, ob sie das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 (3) SGB V genehmigen.
Die Kosten einer Paartherapie werden weder von Privatkassen noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Therapie unabhängig von einer Krankenkassenfinanzierung selbst zu tragen.